Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden: Mit der EU-Richtlinie 96/35/EWG vom 3. Juni 1996, welche als „Sicherheitsberaterrichtlinie“ bekannt ist, wird der Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragte) auf europäischer Ebene eingeführt. Die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten kann auch an einen externen Experten übertragen werden.
Im Bereich „Gefahrgut“ bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten: