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Gefahrstoffe

Was gilt es zu beachten?

Um im Umgang mit potenziell schädlichen Substanzen die richtigen Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können, müssen diese klassifiziert werden – und zwar als Gefahrenstoffe. Gerne stehen wir Ihnen auch hier kompetent zur Seite!

Im Bereich „Gefahrstoffe“ bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten:

  • Klassifizierung von Abfällen
  • Klassifizierung von Gefahrstoffen
  • Risiko- und Sicherheitssätze laut Richtlinie 67/548/EWG – Verkehrssprachen der Importländer
  • Beratung bei der Gefahrstoffkennzeichnung
  • Beratung, Planung und Unterstützung bei der Genehmigung von Gefahrstofflägern
  • Beratung bei der Gefahrstofflagerung
  • Erfüllung der Erfordernisse laut Gefahrstoffverordnung

GHS – „Globally Harmonised System“

Ziel des GHS ist die international einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie der Abgleich von Transport- und Umgangsrecht (z.B. in Form von Gefahrgutverordnungen und Gefahrstoffverordnungen).

Wir bieten Ihnen alle Leistungen rund um die Erfüllung Ihrer Ziele nach GHS:

  • Schulungen zu GHS
  • Beratung zu den Vorschriften für Zubereitungen
  • Verifizierung der Kennzeichnungselemente
  • Einstufung von Stoffen gemäß ihrer physikalisch-chemischen, gesundheits- und umweltgefährlichen Eigenschaften

REACH – die neue Chemikaliengesetzgebung

REACH hat zum Ziel, die Verantwortung für die Erfassung und Bewertung von Daten und für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Chemikalien von den Behörden auf die Industrie zu verlagern. Dadurch wird die Beweislast auf den Verursacher gelegt. Bis zum Jahr 2018 soll die Branche bis zu 30.000 Chemikalien registrieren. Gerne stehen wir Ihrem Unternehmen auch bei dieser Herausforderung kompetent zur Seite!

Wir bieten Herstellern und Inverkehrbringern:

  • Schulungen und Praxisinformationen zu REACH
  • Beratung bei Erfüllung der gemeinsamen Datennutzungspflicht bzgl. Prüfung und Teilung der Prüfkosten zur Vermeidung von doppeltdurchgeführten Tierversuchen – DATASHARING
  • Erstellen des Informationskatalogs und Zuarbeit an REACH-Behörden
  • Beratung bzgl. Verantwortung für Produktsicherheit und Informationspflicht gegenüber nachgeschalteten Anwendern
  • Unterstützung und Begleitung bei verwendungsspezifischen Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben
  • Erfassung und Meldung der Chemikalien aller Produktions- oder Importmengen von über 1 Tonne pro Jahr

Wir bieten Anwendern:

  • Informationen innerhalb der Lieferkette
  • qualifizierte Rücksprachen mit Lieferanten
  • Erstellung oder Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • Ermittlung des Ist-Zustandes
  • Beratung, ob ein Unternehmen von REACH betroffen ist oder nicht

Schulungen

Im Bereich „Gefahrstoffe“ bieten wir Ihnen folgende Schulungsmöglichkeiten:

  • arbeitsplatzbezogene Schulungen
  • Mitarbeiterschulungen im Umgang mit Gefahrstoffen
  • Lagerung gefährlicher Stoffe, Anforderungen, Gesetzgebungen (Betriebssicherheits- und Störfallverordnungen)
  • Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
  • GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals)
  • Gefahrstoffrecht – nationale und europäische Rechtsnormen
  • REACH (Registration, Evaluation und Authorisation of Chemicals) – Praxisinformationen