REACH – die neue Chemikaliengesetzgebung
REACH hat zum Ziel, die Verantwortung für die Erfassung und Bewertung von Daten und für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Chemikalien von den Behörden auf die Industrie zu verlagern. Dadurch wird die Beweislast auf den Verursacher gelegt. Bis zum Jahr 2018 soll die Branche bis zu 30.000 Chemikalien registrieren. Gerne stehen wir Ihrem Unternehmen auch bei dieser Herausforderung kompetent zur Seite!
Wir bieten Herstellern und Inverkehrbringern:
- Schulungen und Praxisinformationen zu REACH
- Beratung bei Erfüllung der gemeinsamen Datennutzungspflicht bzgl. Prüfung und Teilung der Prüfkosten zur Vermeidung von doppeltdurchgeführten Tierversuchen – DATASHARING
- Erstellen des Informationskatalogs und Zuarbeit an REACH-Behörden
- Beratung bzgl. Verantwortung für Produktsicherheit und Informationspflicht gegenüber nachgeschalteten Anwendern
- Unterstützung und Begleitung bei verwendungsspezifischen Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben
- Erfassung und Meldung der Chemikalien aller Produktions- oder Importmengen von über 1 Tonne pro Jahr
Wir bieten Anwendern:
- Informationen innerhalb der Lieferkette
- qualifizierte Rücksprachen mit Lieferanten
- Erstellung oder Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses
- Ermittlung des Ist-Zustandes
- Beratung, ob ein Unternehmen von REACH betroffen ist oder nicht