Im Bereich „Gewässerschutz“ bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten:
Schulung Ihrer Mitarbeiter
Projektierung von Anlagen durch unsere Kooperationspartner
Betreuung Ihrer Firma im Bereich „Abwassertechnik“
Erstellung eines Arbeitsschutzmanagements im Gewässerschutz
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Stellung eines WHG-/AwSV-Sachverständigten
Stellung eines Gewässerschutzbeauftragten
Erstellung von Betriebsanweisungen
Überwachung und Beratung der Anlagen mit wassergefährlichen Stoffen gemäß der AwSV:
Verordnung von Anlagen mit wassergefährlichen Stoffen) z.B. Zerspanungs-, Abwasser-, Tank-, Lager- und unterirdischen Anlagen sowie Galvaniken, Rohleitungen und Abfälligere
Bauüberwachung
Übernahme von sämtlichen Wartungen, Reinigungs-, Instandsetzungs- und Demontagearbeiten mit Kooperationspartnern:
- Stellung von Fachbetrieben gemäß § 19 WHG
- Stellung von Personal gemäß § 19 WHG
- Anlagenüberwachung
- Beratung bei Baumaßnahmen von Anlagen
- Anlagenbeurteilungen
Stellung eines Sachverständigten des Gewässerschutzes und zugelassenen Gerichtsgutachters als Kooperationspartner:
Beratung aller Art im Gewässerschutz
Erstellung von Eignungsfeststellungen
Hilfestellung gegenüber den Behörden
Erteilung von Gewässerschutzgutachten
Überprüfung und Abnahme von AwSV-Anlagen aller Art z.B. Tankanlagen, Abwasseranlagen, unterirdische Anlagen usw.